16. Mit Rückweisungsentscheid vom 8. Februar 2023 wies das Bundesgericht die Kammer an, die Verlegung der Verfahrenskosten sowie die Entschädigung des Beschwerdeführers im zweiten obergerichtlichen Beschwerdeverfahren (SK 21 226) neu zu beurteilen, zumal sich die Neubeurteilung betreffend Entschädigung für die Verletzung des Beschleunigungsgebots auch auf die Kosten- und Entschädigungs-