6 CHF 2'000.00 – eine hinreichende Genugtuung sowie vollkommene Wiedergutmachung für die erlittene Rechtsverletzung im gesamten Verfahren verschafft und den Folgen der Verfahrensverzögerung hinlänglich Rechnung getragen. Anders als von ihm moniert, wirkte sich die Rechtsverzögerung nicht «eins zu eins auf seine Inhaftierung» aus, zumal das Bundesgericht seine Beschwerde betreffend Verweigerung der bedingten Entlassung mit Urteil vom 8. Februar 2023 ebenfalls abwies.