Wenn das Obergericht «bereits» im Mai 2020 entschieden hätte, hätte das Bundesgericht nicht erst im März 2023, sondern viel früher entschieden, dass die Haft «gerade noch verhältnismässig» sei. Demnach wäre auch das Abänderungsverfahren viel früher eingeleitet und er, der Beschwerdeführer, viel früher entlassen worden. Die Verfahrensdauer habe sich hier eins zu eins auf die Dauer seiner Inhaftierung ausgewirkt. Diese dauere seit über 20 Jahren, so dass der Schaden, welcher ihm erwachsen sei, nur mit einer relativ hohen Genugtuung aufgewogen werden könne.