Dennoch halte der Kanton Bern seit Jahren am unmöglichen und gesetzeswidrigen doppelten Instanzenzug der Sicherheitsdirektion und des Obergerichts fest. Die Sicherheitsdirektion stelle dabei nur einen Durchlauferhitzer dar, welcher unnötige Kosten verursache und zu einem krassen Zeitverlust führe, zumal diese unnötige Instanz die Verfahrensdauer vor Obergericht offenbar nicht entscheidend beeinflussen könne. Wenn das Obergericht «bereits» im Mai 2020 entschieden hätte, hätte das Bundesgericht nicht erst im März 2023, sondern viel früher entschieden, dass die Haft «gerade noch verhältnismässig» sei.