11. Beim vorliegenden Verfahren handelt es sich um eine Neubeurteilung. Der Beschluss der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. Juli 2022 wurde durch das Bundesgericht mit Urteil vom 8. Februar 2023 teilweise aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. Konkret hat die Kammer die Entschädigung für die Verletzung des Beschleunigungsgebots neu festzusetzen und zu begründen sowie über die Kosten- und Entschädigungsfolgen im zweiten obergerichtlichen Beschwerdeverfahren (SK 21 226) neu zu befinden.