__ für die amtliche Vertretung des Beschwerdeführers im obergerichtlichen Neubeurteilungsverfahren (SK 21 226) auf CHF 3'400.00 inkl. Auslagen und MWSt., unter Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers an den Kanton Bern, sobald er dazu in der Lage sein wird (Ziff. 11). Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer am 13. September 2022 wiederum Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht (amtliche Akten SK 21 226, pag. 1189 ff.).