Soweit weitergehend wurde die Beschwerde abgewiesen (amtliche Akten SK 20 305, pag. 247). Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer am 9. April 2021 Beschwerde in Strafsachen beim Schweizerischen Bundesgericht (amtliche Akten SK 20 305, pag. 277 ff.). 4. Mit Urteil 6B_280/2021/6B_419/2021 vom 27. Mai 2021 hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut, soweit es darauf eintrat. Es hob den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. März 2021 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an dieses zurück (amtliche Akten SK 21 226, pag. 331 ff.).