2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Bern, 12. September 2023 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Vicari Der Gerichtsschreiber: