Schliesslich scheint der Beschwerdeführer selber keine offenkundigen Bemühungen unternommen zu haben, trotz entsprechender Möglichkeit im Rahmen der Abteilungsversammlung vom 14. März 2022 seinen Wunsch zur Sprache zu bringen und schritt ohne Weiteres zu einer Rechtsverweigerungsbeschwerde, obwohl die JVA Thorberg mit der Durchführung der Abteilungsversammlung aktiv um die Behandlung der Anträge der Gefängnisinsassen besorgt war. Die summarische Prüfung ergibt vorliegend, dass die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Entscheid der Vorinstanz betreffend die Feststellung einer Rechtsverwei-