Von einer Passivität der Justizvollzugsanstalt kann folglich nicht die Rede sein. So wurden denn auch bereits im Dezember 2021 Änderungen im Wohnbereich, welche seitens der Gefangenen anbegehrt wurden, im Sinne von Sofortmassnahmen umgesetzt und im Weiteren darauf hingewiesen, dass das Zusammenleben in den Wohngruppen in einer Hausordnung generell neu geregelt würde (nicht paginierte Beilagen zu Dossier 2022.SIDGS.311, Beilage zum Schreiben der JVA Thorberg vom 4. April 2023 «Merkblatt Änderungen im Wohnbereich»).