Aus Sicht der Kammer ist wesentlich, dass mit der ausserordentlichen Abteilungsversammlung vom 14. März 2022 den Gefangenen des Langzeitvollzugs die Gelegenheit eingeräumt wurde, ihre Anliegen betreffend die eingereichten Schreiben mit der Direktion zu besprechen. Dies unterstreicht die aktive Bereitschaft der Direktion der Justizvollzugsanstalt, in adäquater Weise auf die Bedürfnisse der Langzeitgefangenen zu reagieren und eine Plattform zu deren Anmeldung, Thematisierung und Umsetzung zu bieten, was einer Rechtsverweigerung dezidiert entgegensteht. Von einer Passivität der Justizvollzugsanstalt kann folglich nicht die Rede sein.