Der Beschwerdeführer macht in seiner Eingabe vom 22. Mai 2022 geltend, sein Anliegen sei weder zurückgezogen noch diskutiert worden (amtliche Akten SID, pag. 7 f.). Die JVA Thorberg dagegen stellt sich auf den Standpunkt, dass die Thematik der Kaffeevollautomaten an der genannten Abteilungsversammlung besprochen und im Nachgang zurückgezogen worden sei.