6 Rechtsverweigerung ist gestützt auf eine summarische Prüfung zu entscheiden, ob die Rechtsverweigerungsbeschwerde hätte gutgeheissen werden müssen, wenn die (Kapsel-)Kaffeemaschinen in den Gefängniszellen während des hängigen Beschwerdeverfahrens nicht mit dem Merkblatt «Sonderregelungen für Verwahrte im Langzeitvollzug und Sicherheitsvollzug B» bewilligt worden wären.