5 pekts diverse Abklärungen vorgenommen werden müssen, liegt auf der Hand. Die JVA Thorberg hat in ihrer Stellungnahme im Einigungsverfahren vom 4. April 2022 zu Recht darauf hingewiesen, dass die Einführung von Kaffeemaschinen im Wohnbereich der eingehenden Prüfung bedarf. Diese Abklärungen mündeten sodann in den obgenannten Dokumenten, insbesondere den «Sonderregelungen», welche nach Einreichung der Beschwerde vom 19. Februar 2023 in Kraft getreten sind.