Eine Beschwerde wegen Rechtsverweigerung bezweckt, die zuständige Behörde zur Vornahme der anbegehrten Amtshandlung anzuhalten. Vorliegend wurden bereits im Dezember 2021 Änderungen im Wohnbereich, welche seitens der Gefangenen vorgebracht wurden, im Sinne von Sofortmassnahmen durch die JVA Thorberg umgesetzt und im Weiteren darauf hingewiesen, dass das Zusammenleben in den Wohngruppen in einer Hausordnung generell neu geregelt würde (nicht paginierte Beilagen zu Dossier 2022.SIDGS.311, Beilage zum Schreiben der JVA Thorberg vom 4. April 2023 «Merkblatt Änderungen im Wohnbereich»).