10. Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet, die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekannt gegeben und den Parteien der schriftliche Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt (pag. 89 ff.). Die Kammer beschliesst insoweit in geänderter Zusammensetzung, als Oberrichter Zuber aufgrund seines Wechsels in die Zivilabteilung und die Aufsichtsbehörde in Be- treibungs- und Konkurssachen des Obergerichts per 1. August 2023 durch Oberrichter Zbinden ersetzt wurde. 3 II. Formelles