9. Mit Duplik vom 27. April 2023 wies die SID darauf hin, den mit Vernehmlassung vom 21. März 2023 eingereichten Dokumenten sei zu entnehmen, dass die Eingewiesenen auf der Langzeitabteilung der JVA Thorberg seit 1. April 2023 die Möglichkeit hätten, eine Kaffeemaschine in der Zelle zu haben. Der Beschwerdeführer habe bisher keine Schritte unternommen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dass er bei dieser Ausgangslage auf dem Erlass einer Verfügung durch die JVA Thorberg beharre, grenze an querulatorisches Verhalten. Die SID halte am Antrag gemäss Vernehmlassung vom 21. März 2023 fest (pag. 87).