Ergänzend sei festzuhalten, dass zwar die JVA Thorberg in ihrer neuen, im Januar 2023 in Kraft getretenen Hausordnung die Frage von Kaffeevollautomaten in den Zellen der Abteilung Langzeitvollzug nicht regle, dies jedoch ohne weiteres nachvollziehbar sei, da diese Hausordnung für die gesamte JVA gelte. Die spezifisch für den Langzeitvollzug geltenden internen Dokumente würden gerade finalisiert und wie dem beigelegten Merkblatt «Sonderregelungen für Verwahrte im Langzeitvollzug und im Sicherheitsvollzug B», das am 1. April 2023 in Kraft trete, zu entnehmen sei, wür-