2. Mit Eingabe vom 19. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen den Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID) vom 19. Januar 2023 im Verfahren 2022.SIDGS.311 Beschwerde. Zur Begründung brachte er vor, der Entscheid der SID sei nicht nachvollziehbar und er dürfe jederzeit einen Antrag stellen, welcher in angemessener Frist zu beantworten sei. Dass die Antwort wie vorliegend ein Jahr aufgeschoben und dies von der SID gutgeheissen werde, sei weder verhältnismässig noch nachvollziehbar.