2. Zur Bezahlung von CHF 73'130.30 Schadenersatz an die Zivilklägerin 2 F.________ AG. 3. Für die Beurteilung der Zivilklage werden weder erst- noch oberinstanzlich Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Vollzug zurück. 2. Die Kontosperre des Bankkontos bei der L.________ (Bank) (IBAN .________), lautend auf den M.________, Klientengelderkonto von A.________, wird nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils aufgehoben. Der Kontosaldo wird im Umfang von CHF 1'050.00 zur Deckung der Geldstrafe, im Umfang von CHF 31'688.50 zur Deckung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten und