1. Zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 419 Tagen werden im Umfang von 419 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass sich A.________ seit dem 7. März 2023 im vorzeitigen Vollzug befindet. 2. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. 48 3. Zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'050.00. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 31'688.50.