Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 22. Dezember 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 20. Dezember 2021 in H.________, zum Nachteil von C.________, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Brandstiftung, begangen am 12. Januar 2022 in H.________ zum Nachteil von C.________, D.________, I.________ und J.________;