442 Abs. 4 StPO). Der danach verbleibende Restsaldo ist dem Beschuldigten nach Rechtskraft des Urteils und erfolgtem Bezug zugunsten des Kantons Bern freizugeben. 29. Erkennungsdienstliche Daten Die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (20 Jahre nach dem endgültigen Vollzug der therapeutischen Massnahme) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 6 DNA-Profil-Gesetz). 47 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.