Für die oberinstanzliche Parteiverhandlung und die Urteilseröffnung werden 4.5 Stunden berücksichtigt (vgl. pag. 1058; pag. 1075). Für die drei Besuche im Regionalgefängnis, die oberinstanzliche Parteiverhandlung und die Urteilseröffnung wird ein Reisezuschlag von insgesamt CHF 375.00 (5 x CHF 75.00) gewährt (vgl. Ziff. 2 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts vom 21. Januar 2022). So resultiert eine auszurichtende Entschädigung von insgesamt CHF 11'154.00. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die Entschädigung von insgesamt CHF 11'154.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.