Der Zeitaufwand 2023 wird deshalb für die beiden Besprechungen im Regionalgefängnis X.________ um die Reisezeit von insgesamt 2.5 Stunden (2 x 1 Stunde und 15 Minuten) gekürzt. Im Gegenzug wird ein Reisezuschlag von CHF 150.00 (2 x CHF 75.00) gewährt (vgl. Ziff. 2 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts vom 21. Januar 2022). Der Zeitaufwand 2024 wird für die drei Besprechungen im Regionalgefängnis X.________ um die Reisezeit von insgesamt 3.75 Stunden (3 x 1 Stunde und 15 Minuten) gekürzt. Für die oberinstanzliche Parteiverhandlung und die Urteilseröffnung werden 4.5 Stunden berücksichtigt (vgl. pag.