23. Forderung Zivilklägerin 2 (F.________ AG) Die Zivilklägerin 2 macht Schadenssummen von CHF 30'300.00 (pag. 529 ff.; pag. 1010) und CHF 42'830.30 (pag. 542 ff.) geltend. Der Beschuldigte anerkennt diese Forderungen dem Grundsatz nach, die Schadenssummen seien aber in Anwendung von Art. 44 OR entsprechend zu reduzieren (pag. 700). Gemäss Art. 95c Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG; SR 221.229.1) tritt das Versicherungsunternehmen im Umfang und zum Zeitpunkt seiner Leistung für die von ihm gedeckten gleichartigen Schadensposten in die Rechte des Versicherten ein.