Da sich der Beschuldigte der Brandstiftung schuldig gemacht hat, kann für den Zivilpunkt vollumfänglich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden. Sie hat den Zivilpunkt ausführlich und sorgfältig begründet. Die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 131'590.00 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 14. Oktober 2022 an die Zivilklägerin 1 ist zu bestätigen.