22. Forderung Zivilklägerin 1 (E.________) Die Zivilklägerin 1 beantragt, der Beschuldigte sei zu verurteilen, ihr einen Betrag von CHF 131'590.00 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 14. Oktober 2022 zu bezahlen (pag. 644 ff.; pag. 697; pag. 1030). Der Beschuldigte anerkennt diese Forderung dem Grundsatz nach, die Schadenssumme sei aber in Anwendung von Art. 44 OR entsprechend zu reduzieren (pag. 700). Ist ein Dritter für den Schaden haftbar, so gehen die Schadenersatzansprüche der Hauseigentümer auf die GVB über, soweit sie Entschädigung leistet;