Er sagte selber aus, er habe im Tatzeitpunkt nur noch diese Möglichkeit gesehen, die Sache zu regeln und habe die Haft in Kauf genommen (pag. 686 Z. 46; pag. 687 Z. 1 f.). Aufgrund der schweren psychischen Störung könnte es ohne eine störungsspezifische Behandlung wieder zu einer Situation kommen, in der er gewalttätig wird. Der Konflikt mit seiner Schwester besteht nach wie vor. Der Beschuldigte fühlt sich immer noch nicht gehört. Zudem könnten gemäss Gutachten je nach situativen Gegebenheiten auch andere Personen in den Fokus von Beeinträchtigungsgefühlen rücken, die dann entsprechend gefährdet wären (pag.