Dass der Beschuldigte heute eine Massnahme ablehnt, dürfte auf seine fehlende Krank- heits- und Behandlungseinsicht zurückzuführen sein. Mangelnde Einsicht gehört bei schweren, langandauernden Störungen häufig zum typischen Krankheitsbild (BGer 6B_933/2023 vom 15. Februar 2024 E. 12.2.3 mit Hinweisen). Dass die Mo-