1065 Z. 1 ff.). Der Beschuldigte nahm jedoch unbestrittenermassen über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren Medikamente gegen Schizophrenie (Clopixol, Fluanxol, Zyprexa; pag. 1067 Z. 36 ff.; pag. 1068 Z. 1 ff.). Durch die medikamentöse Behandlung konnte der Beschuldigte stabilisiert werden und wurde in dieser Zeit nicht mehr straffällig. Die Therapierbarkeit des Beschuldigten ist folglich zu bejahen. Es ist davon auszugehen, dass das Rückfallrisiko durch eine geeignete, in erster Linie störungsspezifische Behandlung, relevant gesenkt werden kann (pag. 450). Dass der Beschuldigte heute eine Massnahme ablehnt, dürfte auf seine fehlende Krank- heits- und Behandlungseinsicht zurückzuführen sein.