Er wurde vom 12. Februar 1985 bis 3. März 1986 in einer stationären Massnahme und anschliessend bis 2009 im ambulanten Setting behandelt (pag. 268; pag. 450 f.). Anlässlich der Hafteröffnung gab er an, die Massnahme damals sei absolut in Ordnung gewesen. Er habe die Massnahme gebraucht, um zu reifen und er habe daraus gelernt (pag. 18 Z. 189 f.; pag. 19 Z. 203 ff.). Zwar relativierte er dies an der oberinstanzlichen Verhandlung in dem er erklärte, seine Aussage habe sich auf das Isoliertsein von der Umwelt und nicht auf die medikamentöse oder psychiatrische Behandlung bezogen (pag. 1064 Z. 42 f.; pag. 1065 Z. 1 ff.).