Insbesondere wenn der Beschuldigte unter emotionalen Druck gerät, könnte es wieder zu Situationen kommen, die ihn zu fremdgefährdenden Verhaltensweisen motivieren könnten (vgl. pag. 449; pag. 454). Gemäss Gutachten dürften sich gewalttätige Handlungsimpulse derzeit in erster Linie gegen die Schwester und den Schwager richten, auf die sich das Beeinträchtigungserleben in erster Linie beziehe. Je nach situativen Gegebenheiten könnten aber auch andere Personen in d en Fokus von Beeinträchtigungsgefühlen rücken (pag.