weitere Hinweise auf pag. 291 f.). In den Akten findet sich neben einer Rückmeldung der AB.________ vom 24. Januar 2022 (pag. 268 f.) auch eine ärztliche Dokumentation des Massnahmenvollzugs (pag. 272 f. und 276-286). Der Beschuldigte hat die versuchte Tötung im Jahr 1984 wie auch die Massnahme im vorliegenden Strafverfahren zudem selber zu Protokoll gegeben (vgl. pag. 18 f. Z. 187 ff.). Aus seinen Ausführungen in der Anzeige vom 4. Januar 2022 geht weiter hervor, dass er 1984 in einem Verfahren als nicht schuldig befunden wurde (pag.