Aussichtsreich sei deshalb nur eine stationäre Massnahme (pag. 450). Die Kammer erachtet das Gutachten vom 1. Juli 2022 auch hinsichtlich der empfohlenen Massnahme als schlüssig und stimmig. Die Gutachterin leitete nachvollziehbar her, weshalb sie eine stationäre therapeutische Massnahme als geeignet erachtet. Gestützt auf das Gutachten ist erstellt, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter einer schweren psychischen Störung litt und diese Störung in engem Zusammenhang mit den verübten Taten steht (pag. 449). Die Gutachterin ging von einem paranoiden Syndrom aus und nannte zwei Differentialdiagnosen.