Für die differentialdiagnostisch diskutierten psychischen Störungen gebe es Behandlungen. Ausgehend von den früheren Behandlungserfahrungen sei zu erwarten, dass sich durch eine störungsspezifische psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung, die auch eine medikamentöse (neuroleptische) Einstellung beinhalte, die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich senken lasse (pag. 455). Aufgrund der fehlenden Krankheits- und Behandlungseinsicht des Beschuldigten sowie seiner prekären sozialen Situation sei es sehr unwahrscheinlich, ihn im Rahmen einer ambulanten Massnahme mit der nötigen Zuverlässigkeit an eine Behandlung anzubinden. Aussichtsreich sei deshalb nur eine stationäre Massnahme (pag.