Das Gutachten sei in Bezug auf das Risiko für neue Straftaten zu ungenau und weise insbesondere was die statistische Rückfallrelevanz anbelange entscheidende Fehler auf. Folglich könne nicht von einem erhöhten Risiko gesprochen werden, welches die Anordnung einer stationären Massnahme rechtfertigen würde. Zudem könne sich die damalige Situation gar nicht mehr wiederholen. Die Erbschaft sei rechtskräftig geteilt und der Anteil des Beschuldigten sei auf einem Konto einbezahlt. Der Beschuldigte wisse, dass er vor seiner Schwester und seinem Schwager keine Angst mehr haben müsse.