764). Gemäss dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 13. Mai 2024 verfügt der Beschuldigte über eine AHV-Rente von CHF 1'016.00 und Einkünfte aus der Atelierarbeit im Regionalgefängnis X.________ von ca. CHF 400.00 monatlich (pag. 1018 f.). Seine finanziellen Verhältnisse haben sich seit dem erstinstanzlichen Urteil nicht massgeblich verändert. Eine Tagessatzhöhe von CHF 30.00 erscheint angemessen. 17.7 Strafvollzug Gemäss Art.