34 17.5 Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann auf Ziff. 16.5 vorne verwiesen werden. Die Täterkomponenten wirken sich aufgrund des Geständnisses des Beschuldigten strafmindernd aus, weshalb die Strafe um 5 auf 35 Strafeinheiten zu reduzieren ist. 17.6 Strafmass und Höhe des Tagessatzes Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Drohung eine Strafe von 35 Strafeinheiten als angemessen. Diese sind als Geldstrafe auszusprechen. Gemäss Art.