Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungshilfe dienen (vgl. BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3). Die VBRS-Richtlinien sehen für die Missachtung einer mündlichen Wegweisung in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers 25 Strafeinheiten und für das aggressive Eindringen in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers 40 Strafeinheiten vor (VBRS- Richtlinien, S. 46). Vorliegend hielt sich der Beschuldigte während rund drei Monaten unrechtmässig in der Ferienwohnung seiner Schwester und seines Schwagers auf.