Ohne eine störungsspezifische Behandlung sei davon auszugehen, dass das Beeinträchtigungswahnerleben fortbestehe (pag. 453). Je nach Ausprägung der Wahndynamik sei es sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte auch zukünftig deutliche aggressive Denkinhalte und Impulse erlebe, die ihn zu fremdgefährdenden Verhaltensweisen motivieren könnten (pag. 453 f.). Dass er mit bald 70 Jahren ein Lebensalter erreicht hat, in dem Menschen vergleichsweise selten mit Gewaltdelikten in Erscheinung treten (vgl. pag. 453), vermag an dieser Einschätzung nichts zu ändern.