Wie nachfolgend bei der Frage der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme aufzuzeigen ist, liegt beim Beschuldigten eine ungünstige Rückfallprognose vor. Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 1. Juli 2022 sei die Brandstiftung in engem Zusammenhang mit einem paranoiden Erleben gestanden. Ohne eine störungsspezifische Behandlung sei davon auszugehen, dass das Beeinträchtigungswahnerleben fortbestehe (pag.