6B_1157/2022 vom 24. Februar 2023 E. 2.3.2). Relevante Prognosekriterien sind etwa die strafrechtliche Vorbelastung, die Sozialisationsbiographie und das Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen sowie Hinweise auf Suchtgefährdungen usw. (BGE 134 IV 1 E. 4.2.1; BGer 7B_144/2023 vom 1. Dezember 2023 E. 3.4; 6B_485/2022 vom 12. September 2022 E. 6.1.5; 6B_245/2022 vom 21. Juni 2022 E. 2.1). Wie nachfolgend bei der Frage der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme aufzuzeigen ist, liegt beim Beschuldigten eine ungünstige Rückfallprognose vor.