Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich aufgrund des Geständnisses des Beschuldigten strafmindernd aus, weshalb die Freiheitsstrafe um 6 Monate auf 2 Jahre zu reduzieren ist. 16.6 Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen Brandstiftung bei leichtem Verschulden eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren als angemessen.