Der Führungsbericht des Regionalgefängnisses X.________ vom 29. Mai 2024 attestiert dem Beschuldigten ein unauffälliges und ruhiges Verhalten. Der Umgang mit ihm gestalte sich für das Personal als unproblematisch. Er folge den Anweisungen des Personals und halte sich an die Hausordnung (pag. 1039). Der Beschuldigte sei hauptsächlich dem Arbeitsbereich der Zigarettenfabrikation zugewiesen. Die zuständigen Arbeitsmeister seien mit seiner Arbeitsleistung sehr zufrieden. Er führe die Arbeiten exakt nach den Anweisungen aus und verhalte sich stets korrekt und anständig (pag. 1040).