30 16.5 Täterkomponenten 16.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 761 f.). Der Beschuldigte weist keine Vorstrafen auf, insbesondere ist die versuchte Tötung aus dem Jahr 1984 im Strafregister nicht mehr eingetragen (pag.