27 Dokumente zusammen und zog sich hinreichend warme Kleider und gutes Schuhwerk an, falls er länger draussen bleiben müsste. Das Verhalten des Beschuldigten ist verwerflich und zeugt von erheblicher krimineller Energie. Die Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung fällt erschwerend ins Gewicht. Das objektive Tatverschulden ist im Verhältnis zum Strafrahmen von einem bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe am untersten Rand eines mittleren Verschuldens festzusetzen, dies entspricht einer Strafe im Bereich von 7.5 Jahren.