Nachdem er am Morgen des Tattages das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten habe, wonach seitens der Staatsanwaltschaft keine Veranlassung gesehen werde, seinen Tatvorwürfen nachzugehen, scheine er emotional stark unter Druck gekommen zu sein (pag. 441). Der Beschuldigte habe sich in dieser Situation legitimiert gesehen, sich zur Wehr zu setzen, mit dem Ziel, durch die Tat seine Schwester und seinen Schwager zur Vernunft zu bringen (pag.