22 nahe komplett zerstört. Zudem kam es aufgrund der Löscharbeiten auch zu einem Wasserschaden (vgl. pag. 1060 Z. 36 f.). Es entstand ein grosser Sachschaden. Die Zivilklägerin 1 bezifferte die Schadenshöhe auf CHF 482'720.95 (pag. 698; pag. 767). Dies deckt sich mit den Angaben der Strafklägerin, die von einem finanziellen Aufwand für die Instandstellung von rund CHF 500'000.00 sprach (pag. 1060 Z. 35 f.). Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte seiner Schwester und seinem Schwager einen Schaden zufügen wollte.