begangen in H.________ zum Nachteil seiner Schwester C.________ im November 2021 beim Sozialdienst R.________, indem er gegenüber der Sozialarbeiterin S.________ während des Gesprächs über seine Familie sehr aufbrausend reagierte und im Zusammenhang mit seiner Schwester eine Geste machte, mit welcher er das Durchschneiden der Kehle anzeigte, wobei A.________ davon ausgehen musste, dass seine Schwester C.________ von dieser Geste Kenntnis erhalten wird und dadurch in Angst und Schrecken versetzt wird, was er in Kauf genommen hatte.